Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
weist in diesem Zusammenhang eine enorme Komplexität auf, was durch die folgenden Fragen verdeutlicht wird. Hier arbeiten wir mit den bAV Experten von Blömer und Bornhorst zusammen. Als Maklerunternehmen arbeitet unser Partner mit 20 Mitarbeitern und eigener bAV-Fachabteilung und unterstützt uns bei unserer Arbeit, Sie auf höchstem Niveau zu beraten.
- Wie muss eine Abfindungsregelung in einer Pensionszusage an einen geschäftsführenden Gesellschafter nach den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung gestaltet sein?
- Welche Zusageform sollte ein Arbeitgeber bei neuen Mitarbeitern, die eine bestehende bAV mitbringen, übernehmen und welche nicht?
- Was gilt es bei der Gestaltung von BU Leistungen in der bAV zu beachten?
- Welche Kriterien gilt es unbedingt zu beachten, damit eine Verpfändung bestehender Rückdeckungsversicherungen auch wirklich insolvenzsicher ist?
- Kann ein Arbeitgeber bei Ausscheiden eines Mitarbeiters dessen rechtlichen Anspruch auf den Wert des vorhandenen Versicherungsvertrags begrenzen?
- Was gilt es zu beachten, wenn BU Leistungen aus einer Direktversicherung an einen Arbeitnehmer gezahlt werden, dessen Beschäftigungsverhältnis noch fortbesteht?
- Wann ist ein geschäftsführender Gesellschafter im steuerrechtlichen Sinne beherrschend?
- Wann wurde die beitragsorientierte Leistungszusage eigentlich eingeführt?
- Ist bei einem vorzeitigen Betriebsrentenbezug eine doppelte Kürzung aufgrund eines versicherungsmathematischen Abschlags und verkürzter Betriebszugehörigkeit möglich?