Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Bei der Zulassung ist die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbescheinigung (eVb) verpflichtend. Früher wurde die Bescheinigung „Doppelkarte“ genannt. Ohne diesen Nachweis dieser Versicherung gibt es keine Zulassung für das Fahrzeug. Hier haftet der Kfz-Halter nach dem Prinzip der Gefährdungshaftung. Schon allein der Betrieb eines Kfz’s schafft eine Gefahrenquelle, auch unter Beachtung größter Sorgfaltspflicht. Als Kfz-Halter wird die Person bezeichnet, welches das Fahrzeug im eigenen Namen in Gebrauch hat und auch die Verfügungsgewalt darüber besitzt. (Vergl. auch §7 Abs.1 STVG). Es gibt auch die Möglichkeit über eine sogenannte abweichende Halterschaft, einen anderen Versicherungsnehmer einzusetzen, welcher die Bedingungen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung erfüllt.